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Haben Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Anspruch auf ein Bankkonto?
Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht Milena Reutlinger Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht Milena Reutlinger

Haben Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Anspruch auf ein Bankkonto?

Wer eine AG oder GmbH gründen will, braucht für die Kapitaleinzahlung grundsätzlich ein Bankkonto. Ausgenommen sind Gründungen, bei denen die Kapitaleinlage mittels Kryptowährungen oder anderer Sacheinlagen erfolgt. Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit benötigen aber auch diese Startups meistens ein Bankkonto in Landeswährung.

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Gesellschaftsgründung mit Krypto- und Fremdwährungen
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Gesellschaftsgründung mit Krypto- und Fremdwährungen

Schweizer Aktiengesellschaften können bereits heute mit Krypto-Kapital gegründet werden. Gegenüber der Bareinlage in Schweizer Franken bestehen aber erhöhte gesetzliche Anforderungen und mögliche Kursschwankungen müssen einkalkuliert werden. Das revidierte Aktienrecht wird die Kapitaleinzahlung weiter flexibilisieren und auch ausländische Währungen zulassen.

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