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Konkurs des Wallet Providers - was geschieht mit verwahrtem Krypto-Vermögen?
Not your key, not your coin – dem Grundsatz nach gilt dies auch im Schweizer Konkursrecht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können fremdverwahrte kryptobasierte Vermögenswerte aus der Konkursmasse eines Wallet Providers zugunsten von Kunden ausgesondert werden. Ob die Herausgabe im Einzelfall durchgesetzt werden kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Verwahrung ab.