NFTs und Eigentumsrechte

NFTs (Non-Fungible Tokens) sind auf einer Blockchain abgebildete digitale Einheiten. Im Unterschied zu regulären oder vertretbaren Tokens sind NFTs einzigartig, das heisst, voneinander unterscheidbar.

Wozu dienen NFTs?

NFTs eignen sich beispielsweise für digitale Sammlerstücke oder kreative Schöpfungen aller Art. Dies in Abgrenzung zu Kryptowährungen, die sich als Zahlungsmittel dadurch auszeichnen, dass sie als Einheiten beliebig austauschbar und teilbar sind.

Beim NFT kann es sich um die digitalisierte Abbildung eines Originalwerks oder um original digitale Kunst handeln. Musiker und andere Künstlerinnen können ihre Werke tokenisieren und Konsumenten direkt anbieten oder über NFT-Marktplätze vertreiben.

Eine Vielzahl weiterer Anwendungsbereiche ist denkbar, über die Gaming-Branche bis hin zur Finanzindustrie (DeFi). NFTs können auch materielle Objekte wie z.B. Grundstücke repräsentieren. Somit könnten NFTs bzw. die zugrunde liegende Blockchain die Funktion eines Grundbuchs übernehmen, indem sie den Nachweis des Eigentums und anderer dinglichen Rechte an Grundstücken erbringen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür müssten allerdings erst noch geschaffen werden.

NFTs aus rechtlicher Perspektive

Angesichts der unbegrenzten Tokenisierungs-Möglichkeiten stellen sich je nach Anwendungsbereich verschiedene Rechtsfragen.

In Bezug auf kreative Schöpfungen, die als NFTs in Umlauf gebracht werden, stellt sich die Frage, welche Rechte ein Käufer überhaupt erwirbt. In der Regel wird das Originalwerk neben dem NFT fortbestehen, sei es in digitaler Form (z.B. ein Tweet) oder in der analogen Welt (z.B. ein Gemälde). Der Token stellt in diesem Fall in Bezug auf den schöpferischen Gehalt des Originals bloss eine Kopie dar. Diese Kopie ist aber als solche ein Unikat und einem bestimmten Inhaber zugeordnet. Zu vergleichen wäre dies beispielsweise mit einem handsignierten Buchexemplar.

Beim Erwerb eines NFT werden in der Regel nur die Verfügungsrechte in Bezug auf den erworbenen Token übertragen, nicht aber die Rechte am Originalwerk.

Das heisst, der Inhaber des NFT kann seinen Token weiter übertragen, nicht aber das zugrunde liegende Werk vervielfältigen oder anderweitig verwerten.

Werden NFTs über Marktplätze gehandelt, sind mindestens drei Parteien involviert, die in verschiedenen Ländern angesiedelt sein können, was zusätzliche rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt. Es sollte deshalb im Einzelfall explizit geregelt werden, welche Rechte mit dem NFT auf den Erwerber übergehen. Damit verringert sich das Risiko, dass die Erwartung an das Erworbene nicht mit der rechtlichen Realität übereinstimmt oder die Erwerberin mit der Nutzung des NFT die Rechte des geistigen Eigentümers verletzt.

Auch in Bezug auf die Tokenisierung anderer Vermögenswerte ist die Abgrenzung der durch den Token vermittelten Rechte zu den Eigentumsrechten wichtig.

Mit der Übertragung eines Tokens, der eine Sache repräsentiert, wird das Eigentum an der Sache nicht automatisch übertragen. Das Eigentum an einer beweglichen Sache geht nach Schweizer Recht grundsätzlich mit der Übertragung des tatsächlichen Besitzes auf den Erwerber über. So erwirbt man ein Auto typischerweise mit der Schlüsselübergabe.

Soweit der Zugang zu einer Sache über eine digitale Barriere gesteuert werden kann (sog. Smart Property) ist es hingegen denkbar, dass die Besitzübergabe mit der Übertragung eines Tokens erfolgen kann. Auch hier gilt jedoch im Einzelfall zu prüfen, welche Rechte in Bezug auf eine Sache mit dem Token auf den Erwerber übergehen und welche beim ursprünglichen Eigentümer verbleiben.

Soweit beim Handel mit Tokens Handelsplattformen involviert sind, stellen sich zudem auch regulatorische Fragen. Dabei spielen insbesondere finanzmarktrechtliche Vorschriften eine zentrale Rolle.


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