Insights
DAOs aus der rechtlichen Perspektive
Im Unterschied zu herkömmlichen Unternehmen verfügt eine Dezentrale Autonome Organisation (DAO) weder über eine Geschäftsführung noch einen Firmensitz. Nach Schweizer Recht kann sie deshalb auch keine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen. Dies bringt einige Rechtsunsicherheiten mit sich.