Das neue Transparenzregister in der Schweiz: Was Unternehmen wissen müssen

Das TJPG ist Teil der Revision des Geldwäschereirechts und soll die Transparenz über die Eigentums- und Kontrollstrukturen juristischer Personen verbessern. Ziel ist es, Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und die missbräuchliche Verwendung von Gesellschaften wirksamer zu bekämpfen sowie den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung zu tragen.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein behördlich geführtes zentrales Register, in dem die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen erfasst werden. Anders als das Handelsregister ist das Transparenzregister nicht öffentlich. Einsicht erhalten nur die gesetzlich vorgesehenen Behörden, Finanzintermediäre sowie dem Geldwäschereigesetz unterstellte Berater, soweit sie die Informationen zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten benötigen.

Wer muss welche Angaben melden?

Das TJPG sieht vor, dass juristische Personen mit Sitz in der Schweiz ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister melden müssen. Dazu gehören insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie weitere im Gesetz bezeichnete Rechtsträger.

Als wirtschaftlich berechtigt gilt die natürliche Person, welche eine juristische Person letztlich kontrolliert oder massgeblich beeinflusst. Dies ist der Fall, wenn jemand direkt oder indirekt über eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital oder der Stimmen verfügt oder auf andere Weise die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt. Kann keine solche Person bestimmt werden, sind die Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu melden.

Die Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und dem Transparenzregister Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat sowie Informationen über Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle melden. Für die Einhaltung der Meldepflichten ist das oberste Mitglied des leitenden Organs verantwortlich. Bei einer AG ist dies in der Regel der Präsident des Verwaltungsrats.

Welche Fristen gelten?

Das TJPG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für Gesellschaften, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gegründet werden, muss die Meldung innerhalb eines Monats nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgen. Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme einzutragen. Für bereits bestehende juristische Personen sieht das Gesetz verschiedene Übergangsfristen vor innerhalb derer die erforderlichen Meldungen vorzunehmen sind. Die Übergangsbestimmungen unterscheiden sich je nach Rechtsform und Revisionsstatus einer Gesellschaft.

Meldungen an das Transparenzregister erfolgen grundsätzlich elektronisch über die Plattform EasyGov. Es empfiehlt sich, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen, um die Meldepflichten nach Inkrafttreten des TJPG fristgerecht erfüllen zu können.


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