Insights
Die virtuelle Generalversammlung wird zur rechtlichen Realität
Unter dem revidierten Aktienrecht wird die Durchführung der Generalversammlung digitaler. Gründungen, Kapitalerhöhungen und andere dringende Beschlüsse können effizienter durchgeführt werden. Mit den Covid-19 Sonderbestimmungen wurde die Umsetzung des noch nicht in Kraft getretenen Gesetzes bereits teilweise vorgezogen.
Das definitive Ende der Inhaberaktie
Per 1. Mai 2021 werden noch existierende Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt, wenn sie nicht an der Börse kotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet sind. Bei Verletzung der damit verbundenen Melde- und Dokumentationspflichten drohen einschneidende Rechtsfolgen.