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Unternehmen gründen als Arbeitnehmer – was gilt es zu beachten?
Der Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit verläuft meist schrittweise. Oft üben Arbeitnehmende ihre selbständige Tätigkeit über einen gewissen Zeitraum neben ihrer unselbständigen Beschäftigung aus. Dies ist zulässig, soweit die Arbeitnehmerpflichten dadurch nicht verletzt werden.