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Das definitive Ende der Inhaberaktie
Per 1. Mai 2021 werden noch existierende Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt, wenn sie nicht an der Börse kotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet sind. Bei Verletzung der damit verbundenen Melde- und Dokumentationspflichten drohen einschneidende Rechtsfolgen.