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Genehmigte Kapitalerhöhung: Welche Rechte haben Minderheitsaktionäre?
Mit der genehmigten Kapitalerhöhung, und künftig mit dem Kapitalband, wird der Verwaltungsrat ermächtigt, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Frist zu verändern. Können oder wollen bisherige Aktionäre nicht an einer Kapitalerhöhung teilnehmen, werden ihre Anteile verwässert. Ob und wie sich Minderheitsaktionäre dagegen wehren können, hängt von den konkreten Umständen ab.